Die dänische Spielwarenfirma Lego System hat am Zürcher Handelsgericht eine Niederlage gegen den kanadischen Konkurrenten Mega Bloks Inc. eingesteckt. An der Form von Lego-Steinen orientierte Konkurrenzprodukte verstossen nicht gegen das Gesetz. Laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil reicht das Kopieren von Formen und Massen der Lego-Steine allein nicht aus, um einen unlauteren Wettbewerb festzustellen. Lego muss laut dem Urteil Gerichtskosten von über 32'000 Franken übernehmen. Zudem wurden die Dänen verpflichtet, den kanadischen Klägern eine Prozessentschädigung von 40'000 Franken zu entrichten.
Der Rechtsstreit geht auf 1997 zurück. Damals machte Lego am Handelsgericht Aargau mit Erfolg Markenschutz geltend. Die Aargauer Justiz hiess das Gesuch der Dänen gut, die Einfuhr der kanadischen Spielsteine in die Schweiz zu verbieten. Die Nordeuropäer beriefen sich mit Erfolg darauf, dass fünf ihrer Bausteine als sogenannte Formmarken eingetragen seien und deswegen einen besonderen Schutz verdienten. Die Kanadier reichten darauf beim Handelsgericht Zürich eine Nichtigkeitsklage ein.
Laut dem Zürcher Handelsgericht ist die an Lego orientierte Quaderform der Mega Bloks nicht zu beanstanden. Die Form der Bausteine ergebe sich unabhängig vom Lego-Stein aus ihrem Verwendungszweck. Im Hauptpunkt stützte sich die Zürcher Instanz auf das Bundesgericht ab. Dieses erlaubte schon in den Sechzigerjahren das Kopieren von Lego-Bausteinen. Das Zürcher Handelsgericht ging deshalb von einem höchstrichterlich eingeräumten Freiraum für Konkurrenten von Lego aus. Es rügt in seinem Urteil, Lego versuche, über die Formmarke ein Instrument in die Hand zu bekommen, um der Konkurrenz etwas zu verbieten, das seit langem erlaubt sei.

