*Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz) im Jahr 2019 wurde das Angebot von Online-Glücksspielen für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz legalisiert. Dies ermöglichte es lizenzierten Schweizer Casinos, Online-Angebote für ihre Produkte zu lancieren. Innerhalb von vier Jahren ist dieser Markt der lizenzierten Schweizer Online-Casinos von 23 Millionen Franken (2019) auf 285 Millionen Franken (2023) gewachsen. Gleichzeitig nahmen aber auch illegale Anbieter den Schweizer Markt ins Visier. Laut einer vom Schweizer Casino-Verband in Auftrag gegebenen Studie machten diese im Jahr 2023 einen Umsatz von ca. 180 Millionen Franken. Die Legalisierung des Marktes ermöglichte es den lizenzierten Unternehmen, auf legale und streng regulierte Weise Werbung für ihre Produkte zu schalten. Es zeigt sich heute aber die Herausforderung, dass der Schweizer Werbemarkt auch von illegal agierenden, in der Schweiz nicht lizenzierten Unternehmen genutzt wird. Fanny Rocchi, Leiterin des Rechtsdienstes von KS/CS, zeigt im Interview, wie schwierig die konsequente Anwendung der Gesetze in der Realität ist.
Frau Rocchi, welche Regeln gelten heute, wenn ein Unternehmen für seine Online-Geldspiele Werbung machen möchte?
In der Schweiz ist Werbung für Online-Glücksspiele und Geldspiele grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn der Anbieter über eine offizielle Bewilligung und/oder eine Konzessionserweiterung verfügt. Das heisst: Wer keine Erlaubnis hat, legale Online-Angebote wie Casinospiele oder Lotterien anzubieten, darf auch nicht dafür werben.
Stand 2025 haben lediglich Swisslos, die Loterie Romande sowie zehn bewilligte Schweizer Casinos die Genehmigung, Online-Spiele anzubieten und zu bewerben. Alle anderen Online-Glücksspiel-Anbieter handeln somit illegal, wenn sie ohne Zusammenarbeit mit Schweizer Anbietern und ohne Bewilligung Online-Glücksspiele zugänglich machen und dafür werben. Werbung für nicht bewilligte Online-Geldspiele ist ausdrücklich verboten, wobei das Verlinken auf Websites, die zu illegalen Geldspielplattformen führen, ebenfalls unter das Werbeverbot fallen. Wenn ein Unternehmen in der Schweiz offiziell Werbung für Online-Glücksspiele machen darf, muss es sich dennoch an strenge Regeln halten. So ist etwa irreführende oder aufdringliche Werbung verboten. Zudem darf sich Werbung nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Ebenfalls unzulässig ist weiter die sogenannte Schleichwerbung, also zum Beispiel Werbung, die nicht klar als solche erkennbar ist oder sich unauffällig in andere Inhalte einfügt. Darüber hinaus gibt es auch Verhaltensrichtlinien der Schweizerischen Lauterkeitskommission, die Vorgaben für Glücksspiele festlegt, etwa für die Durchführung von Gewinnspielen oder Wetten mit Publikumsbeteiligung. Sie sollen sicherstellen, dass solche Angebote fair und verantwortungsvoll gestaltet sind.
Welche Herausforderungen stellen sich im Umgang mit Online-Werbung, speziell bei Glücksspielwerbung?
Trotz gesetzlicher Verbote tauchen immer wieder Werbungen für Online-Glücksspiele auf, die von nicht lizenzierten Anbietern stammen. Solche Unternehmen verfügen in der Regel weder über eine gültige Schweizer Konzession noch über eine Bewilligung und dürfen somit in der Schweiz weder Online-Geldspiele anbieten noch Werbung dafür schalten. Laut dem Schweizer Gesetz müssen Zugänge zu illegalen Online-Geldspielen gesperrt werden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die interkantonale Behörde Gespa führen eine öffentliche Sperrliste mit Domainnamen, welche nicht bewilligte, meist ausländische Glücksspiele anbieten. Werden Verstösse festgestellt, können sie der zuständigen Behörde, der ESBK oder der Gespa, gemeldet werden. Diese Stellen können anschliessend ein Verwaltungsverfahren einleiten oder Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erstatten.
Weiter sind auch Internetplattformen gesetzlich verpflichtet, keine rechtswidrige Werbung zu verbreiten. Wer etwa Schleichwerbung, irreführende Inhalte oder Werbung für nicht bewilligte Geldspiele schaltet, verstösst gegen das Geldspielgesetz und riskiert eine Geldbusse. Besonders herausfordernd ist die Bekämpfung illegaler Online-Werbung, wenn die Plattformbetreiber ihren Sitz im Ausland haben. Oft reagieren die Plattformen erst verzögert auf Meldungen über Rechtsverletzungen und häufig erst dann, wenn die verbotene Werbung bereits fertig ausgestrahlt wurde. Hinzu kommt, dass die Täterinnen und Täter bei Online-Werbung oft nur schwer zu identifizieren sind. Die grosse Menge an Werbeinhalten und die Tatsache, dass viele Werbeanzeigen nur kurzzeitig geschaltet werden, erschweren zusätzlich die wirksame Durchsetzung. Effektive Massnahmen setzen deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Plattformbetreibern, Werbeplattformen, Internetdienstleistern, Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft voraus. In der Praxis gestaltet sich dieses Zusammenspiel aber oft schwierig, was die Bekämpfung illegaler Glücksspielwerbung zu einer grossen Herausforderung macht.
Ist das auch in der Politik ein Thema?
In der Politik gibt es immer wieder Vorstösse, die sich mit dem Problem illegaler Werbung und Inhalten auf Internetplattformen befassen. Besonders schwierig ist es, die bestehenden Gesetze durchzusetzen, dies insbesondere auch in Zusammenarbeit mit grossen ausländischen Online-Plattformen und Werbeanbietern, von denen solche Inhalte verbreitet werden. In diesem Bereich besteht weiterhin Handlungsbedarf. Einen wichtigen Beitrag zur Minderung dieser Herausforderungen können die Plattformen selbst leisten, indem sie sich an die aktuelle Schweizer Gesetzgebung halten und gewissenhaft gegen illegale Werbung vorgehen.


