24.07.2026

Inside Paradeplatz

Das Bundesgericht will Anklage

Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss Anklage gegen den Journalisten Lukas Hässig erheben. Dies hat das Bundesgericht entschieden und ist auf eine Beschwerde von Hässig nicht eingetreten. Damit muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren, das sie im Dezember 2025 eigentlich eingestellt hatte, gegen ihren Willen wieder aufnehmen.
Inside Paradeplatz: Das Bundesgericht will Anklage
Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig: Die Staatsanwaltschaft muss gegen ihn Anklage erheben. (Bild: Keystone/Michael Buholzer)

Lukas Hässig argumentierte, dass die Beweislage gegen ihn sehr unvollständig sei und mit einem komplizierten und aufwendigen Verfahren gerechnet werden müsse. Beim Bundesgericht hatte er damit jedoch keinen Erfolg, wie aus dem Urteil vom Freitag hervorgeht.

Solche Erschwernisse würden zum gewöhnlichen Gang einer Strafuntersuchung wegen Wirtschafts- und Finanzdelikten gehören, heisst es im Urteil. Damit schickt das Bundesgericht den Fall zurück an die Zürcher Staatsanwaltschaft, die nun gegen Hässig Anklage wegen Verletzung des Bankgeheimnisses erheben muss.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

Dies muss sie gegen ihren Willen tun, denn die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Journalisten im Dezember 2025 eigentlich eingestellt (persoenlich.com berichtete). Beat Stocker, der Kompagnon des früheren Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz, erhob jedoch Einsprache dagegen.

Auslöser war ein Artikel, der 2016 auf Inside Paradeplatz erschien. Darin schrieb Hässig, dass Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten habe. In dem Text stellte Hässig auch einen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her. Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen sollen der Auslöser für den Fall Pierin Vincenz gewesen sein.

Stocker zeigte Hässig an, weil dieser in der Berichterstattung rund um die mutmasslichen Verfehlungen von Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt sah. Im Juni 2025 gab es in Hässigs Büro und in seinem Zuhause deshalb eine Hausdurchsuchung.

Stocker steht im August erneut vor Gericht

Auch das Verfahren gegen Vincenz ist noch lange nicht beendet. Der Prozess kommt im August vor das Zürcher Obergericht. Auch sein Kompagnon Stocker muss sich erneut verantworten.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Sein Kompagnon Stocker kassierte gar eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sich die beiden unrechtmässig bereichert haben sollen.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. (Urteilsnummer 7B_604/2026) (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Thomas Hasler
24.07.2026 12:43 Uhr
Es wäre schön, man hätte lesen können, weshalb das BGer auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Das Problem „Zwischenentscheid“ wird mit keinem Wort erwähnt.