In dem Text ging es um einen Impfgegner, der vor Arbeitsgericht gegen seine angeblich missbräuchliche Kündigung klagte. In einer Verhandlungspause mussten die Parteien den Saal verlassen, nur das Gericht blieb für die Besprechung im Raum.
Der Kläger zeichnete die Besprechung jedoch mit seinem Handy auf, das er liegenliess. Dies ist nach gängiger Rechtssprechung illegal. Auf der Aufnahme sagt die Richterin unter anderem, dass sie glaube, «das Geschwurbel» sei der Grund für die Entlassung gewesen.
Die Weltwoche berichtete daraufhin mit Original-Tönen und angriffig über diese Verhandlung. Nachdem sich das Bezirksgericht Zürich beschwert hatte, entfernte die Weltwoche die Zitate und den Namen der aufgenommenen Richterin.
Wie der Autor des Textes, Alex Baur, auf der Plattform X schreibt, verfügte das Bezirksgericht Meilen inzwischen aber, dass der Text komplett entfernt werden muss, und zwar per sofort. Die Weltwoche hat ihren Firmensitz in Zollikon, weshalb das Meilemer Gericht zuständig ist.
«Die Weltwoche setzt sich gegen diese Verfügung selbstverständlich zur Wehr und wird die Aufhebung der verhängten Massnahme fordern. Die Zensurverfügung wird uns auch nicht daran hindern, weiterhin über den Fall zu berichten, unter Beachtung der vom Gericht superprovisorisch auferlegten Einschränkungen», heisst es auf weltwoche.ch.
Das Zürcher Obergericht reichte inzwischen Strafanzeige gegen den Mann ein, der das Gespräch aufzeichnete, wie es dort auf Anfrage hiess. Das Obergericht wurde deshalb tätig, weil die aufgenommene Richterin auch als Zürcher Ersatz-Oberrichterin arbeitet. (sda/cbe)