27.12.2025

Das war 2025

«Immer mehr Menschen überholen den etablierten Journalismus»

2025 wird für die UBI ein neues Rekordjahr gemessen an der Anzahl der Beschwerden. Mascha Santschi, Präsidentin der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, erklärt im Interview, warum sie die Coronajahre für prägend hält, was die Wahrnehmung der Medien angeht.
Das war 2025: «Immer mehr Menschen überholen den etablierten Journalismus»
«Die Verdoppelung der Beschwerden innert zehn Jahren stellt uns vor Herausforderungen»: Mascha Santschi, Präsidentin UBI. (Bild: Christoph Arnet/Grafik: Corinne Lüthi)

Mascha Santschi, Sie sind seit zehn Jahren Mitglied der UBI, seit sechs Jahren als Präsidentin. Können Sie als Privatperson entspannt Radio hören und fernsehen, ohne immer auf potenzielle Mängel zu achten?
Ja, das klappt gut. Inhaltliche Mängel erkennt man selten auf den ersten Blick, sondern oft erst in Kenntnis zusätzlicher Fakten, Meinungen oder eben dann, wenn man eine gut begründete Beschwerdeschrift studiert. Hingegen fällt mir bei Medienberichten immer sofort positiv auf, wenn sich Journalisten neutral verhalten und das Publikum nicht belehren oder ihm ihre persönliche Meinung als die einzig richtige aufdrängen wollen. Freude habe ich auch dann, wenn die – vielleicht ja nur angebliche – Minderheitsmeinung in einem Beitrag fair und angemessen zu Wort kommt.

Das Jahr 2024 war mit 45 neu eröffneten Verfahren ein Rekordjahr für die UBI. Wie sieht es 2025 aus?
2025 wird das nächste Rekordjahr. Stand Ende November hatten wir bereits 54 neu eröffnete Verfahren. Zum Vergleich: Als ich 2016 in die UBI kam, betrug der langjährige Schnitt 27 Beschwerden pro Jahr. Die Verdoppelung der Fallzahlen innert zehn Jahren stellt unser immer noch dreiköpfiges Sekretariat vor Herausforderungen. Leider verlängern sich mittlerweile auch die Verfahrensdauern unschön. Und wir haben Mitglieder, die vor Ablauf der Amtszeitbeschränkung aus der UBI austreten, weil sich deren – auf dem Papier bloss – 15-Prozent-Pensum nicht mehr mit ihrer regulären Hauptarbeit vereinbaren lässt.

«Auch Medien haben während dieser Zeit keine rühmliche Rolle gespielt, was nun viele Menschen realisieren»

Die Anzahl der Beschwerden ist während der Coronajahre hochgeschnellt – und dann weiterhin hoch geblieben. Warum sind sie nicht wieder abgeklungen, wie dies etwa beim Presserat der Fall ist?
Die Coronajahre haben unsere Gesellschaft nachhaltig geprägt. Enttäuschungen, Verletzungen und ein Verlust von Vertrauen in die Institutionen sind die Folge. Auch Medien haben während dieser Zeit keine rühmliche Rolle gespielt, was nun viele Menschen realisieren. Die Verantwortlichen wollen das zwar lieber nicht wahrhaben, doch ich gehe davon aus, dass sich dieser Zustand ohne eine Aufarbeitung nicht verbessert. Narrative dominieren denn auch andere Themen. Es geht hier zudem nicht nur um den Beschwerderekord bei der UBI, sondern auch um die Zunahme von Newsdeprivierten auf mittlerweile rekordhohe 46,6 Prozent. An die Urne geht sowieso nur noch die Hälfte der Stimmberechtigten. Diejenigen, die noch Programmbeschwerden bei der UBI erheben, haben wir immerhin noch nicht ganz verloren.

An die UBI kann nur gelangen, wer sich zuvor mit einer Beanstandung an eine Ombudsstelle gewandt hat. Behandelt die UBI auch deshalb so viele Beschwerden, weil sich die Beanstander immer weniger zufriedengeben mit den Stellungnahmen der Ombudsstellen und die Fälle darum weiterziehen?
Das kann ich so nicht bejahen. Die Ombudsstellen haben für die UBI eine unglaublich wichtige Filterfunktion. An die Ombudsstelle kann sich jede Person voraussetzungslos und einfach via Internetformular wenden. Beschwerde bei der UBI darf hingegen nur einreichen, wer entweder von der Berichterstattung direkt selbst betroffen ist, was jedoch eher eine Ausnahme darstellt, oder wer – im Rahmen einer Popularbeschwerde – die Unterschriften von mindestens 20 weiteren Personen auflegt. Die formellen Hürden im kostenlosen UBI-Verfahren sind zwar niederschwellig, aber die 20 Unterschriften sammeln dann doch nur diejenigen Beschwerdeführenden, die nach der unverbindlichen Stellungnahme der Ombudsstelle wirklich auch noch einen rechtsverbindlichen UBI-Entscheid erwirken wollen.

Den Grossteil der Beschwerden lehnte die UBI im Jahr 2025 ab oder sie trat gar nicht erst darauf ein. Was sagt das über die Beschwerden aus?
Vorab: Auf Beschwerden traten wir dieses Jahr nur dann nicht ein, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen und erwähnten 20 Unterschriften selbst nach einer Nachfrist noch fehlten. Was die hohe Abweisungsquote betrifft, muss man festhalten, dass die Radio- und Fernsehgesetzgebung bloss Mindestanforderungen statuiert, nicht Wünschbares. Damit eine UBI-Mehrheit diese rundfunkrechtlichen Mindeststandards als verletzt betrachtet, braucht es also ziemlich viel. Nötig ist eine Manipulation des Publikums, die auf die Verletzung von journalistischen Sorgfaltspflichten zurückzuführen ist. Fehler in Nebenpunkten ziehen noch keine Gutheissung nach sich. Wir halten in den Beratungen und Entscheiden dennoch regelmässig fest, dass die Redaktion dieses oder jenes hätte besser machen können. Was sich in den letzten Jahren allerdings geändert hat: Viele Beschwerden werden nicht mehr einfach einstimmig abgewiesen. Und öfter als noch vor zehn Jahren bringt die unterliegende Minderheit ihre abweichende Meinung zu Papier. Diese sogenannte Dissenting Opinion wird dem UBI-Entscheid jeweils angehängt, wie beispielsweise in den Fällen «Studentenproteste»«Prügelattacke Schaffhausen» oder «RSV Wirkstoff».

Viele Beschwerden betrafen im Jahr 2025 Onlinekommentare, die SRF nicht aufgeschaltet hat. Ist das nicht eine Ressourcenverschwendung, wenn die UBI dafür so viel Zeit aufwenden muss? 
Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2022 ist die UBI neu auch zuständig für nicht aufgeschaltete oder gelöschte Kommentare von Usern in den Kommentarforen der SRG. Hier geht es um die Verletzung von deren Meinungsäusserungsfreiheit. Diese neue Zuständigkeit beschert uns tatsächlich einen ziemlichen Mehraufwand, obwohl es bis dato stets die gleichen zwei Beschwerdeführer sind, die an uns gelangen. Solange diese aber immer wieder recht erhalten, verfängt das Argument der Ressourcenverschwendung in einem Rechtsstaat nicht.

Solche Beschwerden wegen verweigerter Kommentarveröffentlichung hat die UBI mehrfach gutgeheissen. Warum kann SRF im Rahmen ihrer Programmautonomie nicht selbst entscheiden, ob sie solche Wortmeldungen publizieren will oder nicht?
In dieser Frage ist die UBI gespalten, und zwar ziemlich hälftig. Für die einen Mitglieder, zu denen ich mich zähle, geht in den SRG-Kommentarforen im Zweifel die Meinungsäusserungsfreiheit vor. Für die anderen Mitglieder geniesst die Medienfreiheit – im Sinne der Programmautonomie – den Vorrang bei der Frage, welche Kommentare nicht aufgeschaltet werden müssen. Hier sind mittlerweile UBI-Entscheide am Bundesgericht hängig und wir erwarten bald eine höchstrichterliche Klärung.

«Es wäre ein Trugschluss zu denken, Desinformation könnte nur in alternativen Medien vorkommen.»

Wenn Sie auf das Jahr 2025 zurückschauen, welche Beschwerde bleibt Ihnen in besonderer Erinnerung?
Die juristisch interessanteste Beschwerde war wohl diejenige wegen Nichtberichterstattung über die RKI-Files. Dieser Fall steht symptomatisch für eine neue Art von UBI-Beschwerden: Uns erreichen Rügen wegen Nichtberichterstattung über bestimmte Vorkommnisse, Themen und dem Mainstream widersprechende Meinungen. Ich beobachte, dass wir in einer Zeit leben, in der immer mehr Menschen den etablierten Journalismus überholen, indem sie sich aktiv und bewusst breiter informieren, als die dortigen Redaktionen es offenbar tun – oder tun wollen. Ich möchte hier, gestützt auf meine Erfahrungen in der Medienaufsicht, auch festhalten, dass es ein Trugschluss wäre zu denken, Desinformation oder Falschinformationen könnten nur in alternativen oder neuen Medien vorkommen. Es lohnt sich folglich, einerseits insgesamt möglichst viele verschiedene Meinungen und Quellen zu kennen, aber andererseits auch, keine dieser Informationen allzu schnell und vorbehaltslos zu übernehmen, egal woher sie stammen.

Was ist der Massstab dafür, dass die UBI findet, die SRG müsse über ein Thema berichten? Es werden ja längst nicht alle Beschwerden gutgeheissen, die eine fehlende Berichterstattung bemängeln.
Gemäss Verfassungsauftrag und Rundfunkgesetzgebung sollen Radio und Fernsehen über möglichst viele und insbesondere relevante Themen berichten, da nur die umfassend informierte Bevölkerung ihre Rechte in einer Demokratie auch tatsächlich wahrnehmen kann. Handelt es sich hingegen nicht um demokratierelevante Informationen, und dies wird wohl überwiegend der Fall sein, geht die Programmautonomie vor. Die RKI-Protokolle belegen, dass die sehr weitreichenden politischen Entscheide rund um die Pandemie vielfach nicht aufgrund von – oder sogar entgegen – wissenschaftlichen Fakten erfolgten. Die Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen werfen damit wichtige Fragen bezüglich der Angemessenheit des staatlichen, teilweise massiv in die Grundrechte eingreifenden Handlings der «Pandemie» auf. Diese Massnahmen wiederum betrafen unseren demokratischen Rechtsstaat und unsere Bevölkerung unmittelbar. Dass die SRG über diese RKI-Protokolle in ihren Programmen kein einziges Wort verlor, stellte nach Ansicht der UBI-Mehrheit eine Verletzung des rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebots dar. Die SRG hat gegen diesen UBI-Entscheid allerdings Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, womit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wird die Beschwerde in Lausanne gutgeheissen, besteht meines Erachtens zumindest Klarheit darüber, dass die Bevölkerung irrt, wenn sie meint, sie sei umfassend informiert, nur weil sie sich täglich die Nachrichten der SRG anhört oder anschaut.

«Nach meinem Verständnis ist die Judikative eine stille Gewalt und spricht durch ihre Entscheide»

Die UBI im Allgemeinen und Sie im Speziellen sind in der Medienöffentlichkeit eher wenig präsent. Warum eigentlich?
Die UBI ist eine gerichtsähnliche Instanz, gemäss Bundesgericht neuerdings sogar ein Fachgericht. Nach meinem Verständnis ist die Judikative eine stille Gewalt und spricht durch ihre Entscheide. Hinzu kommt, dass die UBI publikumsöffentlich berät, offen abstimmt und ihre Entscheide im Internet allesamt aufschaltet. Zuhanden der Medien verfassen wir Vorschauen sowie nachträgliche Medienmitteilungen, und wir haben auch einen Account auf X. Ob über unsere Fälle medial tatsächlich berichtet wird, hängt also entweder von interessierten Journalisten oder von den Beschwerdeführenden ab, die teilweise sehr gezielt Medienarbeit betreiben. Sieht man sich allerdings nicht nur die Erwähnungen der UBI in den etablierten, sondern auch diejenigen in den alternativen und neuen Medien an, dann sind wir durchaus präsent.

Die schwache Präsenz führt dazu, dass die seltenen Erwähnungen umso stärker in Erinnerung bleiben. So etwa Ihre «Brandrede», wie die NZZ sie nannte, vor ziemlich genau einem Jahr. Am 12. Dezember 2024 hiess die UBI eine Beschwerde gut, und kritisierte den «verharmlosenden bzw. beschönigenden Eindruck», den die SRF-Berichterstattung zu den propalästinensischen Protesten an Schweizer und US-Universitäten erweckte. Sie bemühten damals offenbar ein Goebbels-Zitat, um vor der «Wokeness» der SRG-Berichterstattung zu warnen. Was meinten Sie damit genau?
Es gehört zur journalistischen Freiheit, dass Medienschaffende selbst wählen dürfen, worauf sie den Fokus in einem Bericht legen. Vor mir sprachen damals bereits alle acht anderen UBI-Mitglieder, zusätzlich der juristische Sekretär mit seiner beratenden Stimme. Persönlich beeindruckte mich der Erfahrungsbericht des welschen Mitglieds Yaniv Benhamou mehr, der an der Universität Genf Rechtsprofessor ist. Vielleicht wegen der Sprachbarriere fanden seine Ausführungen aber keinen Eingang in die Medienberichterstattung. In meinem Votum bezog ich mich auf das Buch «LTI» des jüdischen Sprachwissenschaftlers Victor Klemperer, aus dem ich entsprechende Passagen, auch die erwähnte, zitierte. Klemperer beschrieb in seinen Notizen ab 1933 die Veränderungen in der Sprache, die zuletzt in der wohl unfassbarsten menschlichen Katastrophe mündeten. Ich hätte freilich auch Orwells Neusprech bemühen können: Wenn «antikrieg» bedeutet, dass der Staat Israel ausgelöscht werden soll, und «propalästinensisch», dass man offen dem Judenhass frönen darf, dann ist das ziemlich beschönigend. Und wenn solche sprachlichen Umdeutungen gesellschaftlich einfach stillschweigend hingenommen und medial nicht adäquat thematisiert werden, dann ist mir das unheimlich.

Als UBI-Präsidentin beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Programmangebot von Radio und Fernsehen. Wie hat sich der Journalismus der SRG in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Ich beschäftigte mich nur intensiv mit den SRG-Sendungen, die bei uns moniert werden. Daher kann ich diese Frage nicht beantworten. Neu sehe ich aber eine weitere Art von Beschwerden, die das Diskursspektrum bei der SRG verkleinern will. Solche Beschwerdeführer verlangen etwa, dass klimanarrativskeptische Stimmen bei der SRG gar nicht mehr zu Wort kommen dürfen, dass medizinische Massnahmen nicht kritisch zu hinterfragen sind und dass politisch umstrittene Vereinigungen ignoriert werden müssen oder dass sie, wenn sie denn doch in einer Sendung vorkommen, journalistisch nicht gleichermassen fair behandelt werden wie andere Protagonisten. Solchen Ansinnen hat die UBI in den letzten Jahren konsequent einen Riegel vorschieben müssen, da sie die Medienfreiheit in ihrem Kern bedrohen und damit auch die freie Meinungsbildung des Publikums.

«Als ich in die UBI kam, wurde ich damit konfrontiert, dass die UBI eigentlich ABI heissen müsste – abhängige Beschwerdeinstanz»

In zwei Jahren endet die maximal zulässige Amtsdauer von zwölf Jahren. Was wollen Sie in dieser Zeit mit der UBI noch erreichen?
Als ich in die UBI kam, und insbesondere nach Antritt des Präsidiums, wurde ich von verschiedener Seite damit konfrontiert, dass die UBI eigentlich ABI heissen müsste, also abhängige Beschwerdeinstanz, und dass sie ohnehin nur das Feigenblatt der SRG sei. Das gab mir zu denken, denn eine Alibiaufsicht dient weder dem Vertrauen in die UBI noch dem Vertrauen in die Rundfunkveranstalter. Mein Ziel ist heute dasselbe wie zu Beginn: Ich möchte, dass einerseits eine freie und umfassende Meinungsbildung des Publikums gefördert wird und dass andererseits die Medien vor Angriffen geschützt werden, die den Diskursraum verkleinern wollen. Als Präsidentin der UBI bin ich der Meinung, dass unsere Arbeit jederzeit dem Wohle unseres Landes und unserer Bevölkerung dienen sollte, die ja schliesslich über Steuergelder auch für die Kosten unserer behördlichen Tätigkeit aufkommt.



In der Serie «Das war 2025» greifen wir die grossen Themen des Jahres in kompakter Form nochmals auf. Hier finden Sie die Übersicht.


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KOMMENTARE

Max Röthlisberger
29.12.2025 13:21 Uhr
@Victor Brunner. Da haben Sie vollkommen recht! " Auch die Kompetenz der Journalisten kann nicht Schritt halten mit der Komplexität der Themen." Anhand der Leserkommentare von Menschen "vom Fach" zeichnet sich jeweils sehr schön ab, ob die oder der Schreibende etwas von dem versteht, was sie/ er schreibt.
Victor Brunner
29.12.2025 11:50 Uhr
Im Gegensatz zu früher gibt es keinen "etablierten Journalismus»". Journalismus ist heute viel volatiler, unberechenbarer. Journalisten wechseln schneller, passen ihre Recherche und Meinung dem Arbeitgeber an. Wechseln von BLICK zu SRF. Auch die Kompetenz der Journalisten kann nicht Schritt halten mit der Komplexität der Themen. Ihr Sicherheitsnetz sind sogenannte Experten die dann auch nur aus ihrem Fokus Stellung nehmen. Zudem macht sich unter den Journalisten Selbstgefälligkeit und Hochmut breit. Oberstes Ziel bei einem Medium eine "sichere Unterkunft".
Ernst Zürcher
19.12.2025 12:23 Uhr
Aus meiner Sicht ein ausgezeichnetes Interview, das wesentliche Grundprobleme der Information in unserer Medien-Gesellschaft anspricht. Mascha Santschi ist eine kompetente, kritische und vertrauenswürdige Präsidention der UBI.