Redaktionen müssten immer sicherstellen, dass sie den Pressekodex einhalten, vor allem im Hinblick auf die Sorgfalt, sagte der Sprecher des Presserats, Moritz Döbler, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). «Dabei ist zunächst mal unerheblich, wie viel Anteil die KI an der Erstellung eines Textes hatte.»
Der Pressekodex verlange keine Kennzeichnung für Texte oder Textbausteine, die mithilfe von KI erstellt wurden. Am Ende sei entscheidend, dass die Redaktion die Pflichten, die der Pressekodex ihr auferlegt, erfülle.
«Schwer zu sagen, wann ein Text KI-generiert ist»
Auf die Frage, ob er eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für KI befürworten würde, verneinte Döbler, der Chefredakteur der Rheinischen Post ist. «Es ist sehr schwer zu definieren, ab wann ein Text ganz oder überwiegend KI-generiert ist», sagte er. «Als Presserat haben wir nicht darüber zu befinden, welche Technologie eingesetzt wird.»
Vergangene Woche hatte der Tagesspiegel bekanntgegeben, dass der ehemalige Herausgeber und Chefredakteur des Mediums, Stephan-Andreas Casdorff, bis auf weiteres nichts mehr für die in Berlin erscheinende Tageszeitung schreiben darf. Er habe Meinungstexte durch eine KI verfassen lassen, teilte der Tagesspiegel mit. Casdorff selbst bat laut der Mitteilung um Entschuldigung. «Für die Texte habe ich KI genutzt. Das hätte ich kenntlich machen müssen und sie deswegen nicht publizieren dürfen.»
Schweiz setzt auf Kennzeichnung
In der Schweiz ist die Stossrichtung eine andere. Der Schweizer Presserat hält in seinem KI-Leitfaden vom Januar 2024 fest: «Inhalte, die mithilfe eines KI-Programms erstellt wurden, sind als solche zu kennzeichnen.» Er empfiehlt «grösstmögliche Transparenz».
Auch der KI-Kodex der Schweizer Medienbranche sieht eine Kennzeichnungspflicht vor (persoenlich.com berichtete): KI-generierte akustische oder visuelle Inhalte, die jemanden oder etwas fälschlicherweise als echt erscheinen lassen («Deepfakes»), sind grundsätzlich zu kennzeichnen. Vollständig automatisiert KI-generierte und ungeprüft veröffentlichte Inhalte sind ebenfalls grundsätzlich zu kennzeichnen. (sda/nil)


