06.09.2002

Presseförderung

Neun Kriterien für Gewährung direkter Subventionen

Abonnierbar - regelmässige Erscheinung - Mindestauflage und mehr.

Die SPK hat zu Handen eines späteren Gesetzes neun Kriterien skizziert, die als Voraussetzung für die Gewährung einer direkten finanziellen Unterstützung einzelner Presse-Erzeugnisse in Frage kommen: Subventioniert werden sollen Presse-Erzeugnisse, die von den Empfängern explizit abonniert werden, also keine Gratiszeitungen. Das Presse-Erzeugnis soll regelmässig erscheinen, z.B. 25 Mal im Jahr. Der redaktionelle Anteil soll im Jahresdurchschnitt einen bestimmten Anteil nicht unterschreiten, z.B. mindestens 30 Prozent.

Das Presse-Erzeugnis soll mit einem bestimmten minimalen eigenem Aufwand an redaktionellem Personal hergestellt sein. Es soll über ein Redaktionsstatut verfügen; die Unabhängigkeit vom Verlag soll gewährleistet sein. Im Presse-Erzeugnis sollen Besitzverhältnisse und Beteiligungen an anderen Medienunternehmen offen gelegt werden. Die Auflage soll eine bestimmte Anzahl nicht unterschreiten (z.B. mindestens 2000 Exemplare) und eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten (z.B. höchstens 40'000 Exemplare). Wer Subventionen will, soll sich einer Presseombudsstelle unterstellen und auch die Rechnung offenlegen.


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