Es ist unverhältnismässig, von einer Zeitung eine Berichtigung zu verlangen, wenn eine von dieser abgedruckte Agenturmeldung eine bloss für Insider relevante wissenschaftliche Unschärfe enthält. Zu diesem Schluss ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Mai hatte sich der medizinische Direktor der Schweizerischen Epilepsie-Klinik beim Presserat über den Nichtabdruck einer der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) per email geschickten Richtigstellung beschwert. Es ging um eine von der NZZ abgedruckte SDA-Meldung über eine wissenschaftliche Studie über Epilepsie. Nach Ansicht des Beschwerdeführers enthielt die Agenturmeldung schwerwiegende Falschaussagen. Die NZZ entschuldigte sich zwar dafür, dass die Zuschrift aus Versehen unbeantwortet geblieben sei. Sie wies aber die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Verletzung der Berichtigungspflicht vollumfänglich zurück.

