Roger Schawinski und sein Mitstreiter Stephan Bühler wollen sich mit der Ablehnung ihres Konzessionsgesuchs für ein Bündner Privatradio vom 30. Januar nicht abfinden. Deswegen wählen sie nun «einen aussergewöhnlichen Weg» und gehen in die Revision, wie Roger Schawinski am Mittwoch gegenüber persoenlich.com sagt. Eine Anfechtung auf dem normalen Rechtsweg aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes ist nicht mehr möglich.
Eine Revision erlaubt es, rechtsgültige Urteile bei gravierenden Mängeln nochmals anzuschauen. Zum Beispiel, wenn nachträglich neue Beweismittel auftauchen oder vorliegende Beweismittel übersehen werden sollten. Schawinski stützt sich dabei auf einen angeblichen Rechenfehler des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), wie persoenlich.com bereits berichtete.
Der Fall habe für die Schweizer Medienpolitik grundsätzliche Bedeutung, sagt Schawinski gegenüber persoenlich.com, da es beim Bakom-Entscheid vor allem um mehr Meinungs- und Angebotsfreiheit ginge und gegen ein regionales Monopol. Er hoffe, die Richter seien sich dessen bewusst.
Bundesverwaltungsgericht muss erneut entscheiden
Die siegreiche Somedia fühlt sich – naturgemäss – durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, wie Verwaltungsratspräsident Silvio Lebrument am 30. Januar gegenüber persoenlich.com erklärte. Dabei berief er sich auf die Unterstützung durch die Bündner Bevölkerung und eine Petition mit fast 13'000 Unterschriften.
Schawinski hingegen dürfte sich durch ein Interview mit Roger Huber, dem Betreiber des Fachportals Inside Justiz, in der aktuellen Ausgabe von «Schweizer Journalist:in» bestätigt fühlen. Darin meinte dieser, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bakom mit Begrifflichkeiten um sich werfen würden, über deren Bedeutung und Ausmass sie offensichtlich nicht genügend nachgedacht hätten. (ma)