03.11.2005

Radio Liechtenstein

Soll öffentlich-rechtliche Anstalt bleiben

Regierung will in Zukunft das Programmschema sehen.

Radio Liechtenstein soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts bleiben. Das jährliche Programmschema, das den Leistungsumfang umschreibt, soll allerdings in Zukunft samt Budget der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Regierung in Vaduz hat im Hinblick auf ihren Bericht an das Parlament zur Situation des defizitären Staatssenders eine Meinungsumfrage durchgeführt, die eine hohe Akzeptanz von "Radio Liechtenstein" in der Bevölkerung ergab. 77 Prozent der Befragten gaben an, dass es die Station auch in Zukunft geben soll.

Die Regierung erachtet es deshalb als nicht nötig, den Versorgungs- oder Programmauftrag zu ändern, wie sie am Mittwoch mitteilte. Zukünftig soll aber das jährliche Programmschema, das den Leistungsumfang konkretisiert, durch die Regierung genehmigt werden. Zudem muss die Radiostation einen Voranschlag mit dem zu erwartenden Defizit einreichen. Die Landesbeiträge sollen nach einer entsprechenden Gesetzesänderung Teil des ordentlichen staatlichen Budgetierungsprozesses sein. Künftigen Entwicklungen mit Mehr- oder Mindereinnahmen oder mit Programmänderungen könne dadurch mit der nötigen Flexibilität begegnet werden.

Neues Wahlverfahren

Ein neues Verfahren will die Regierung bei der Bestellung des Verwaltungsrates einführen. Die drei vom Parlament bestimmten Mitglieder sollen nicht mehr durch Mehrheitsentscheid gewählt werden. Im Sinne einer besseren politischen Ausgewogenheit sollen die drei Fraktionen mit je einem Mitglied im Führungsgremium vertreten sein. Zudem soll sich der Verwaltungsrat selber konstituieren. Der Präsident und der Vizepräsident würden nach Vorschlag der Regierung nicht mehr vom Parlament gewählt.


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