In der Deutschschweiz und im Tessin fehlt seit über 20 Jahren ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Medienschaffende. Um diese Lücke zu schliessen, arbeiten der Berufsverband Impressum, die Gewerkschaft Syndicom und der Verlegerverband VSM seit mehreren Jahren an einer Branchenvereinbarung. Die Vertreter der Journalistinnen und Journalisten sehen dies als einen Schritt in Richtung GAV.
Nach 30 Verhandlungsrunden konnten sich die Parteien in allen Punkten bis auf zwei einigen. Zum einen verlangen die Journalistinnen- und Journalistenvertreter bessere Bedingungen für Freischaffende. Diese sollen nicht mehr nach Artikellänge, sondern nach Zeitaufwand entschädigt werden. Der Verlegerverband besteht hingegen weiterhin auf einzelvertraglichen Vereinbarungen, wie es bisher der Fall ist.
Auch beim Schwellenwert für das Inkrafttreten der Vereinbarung sind sich die Verhandlungspartner uneinig. Für den VSM soll sie gültig werden, wenn genügend VSM-Mitglieder die Vereinbarung annehmen, sodass drei Viertel der Medienschaffenden ihr unterstellt wären. Die Personalvertreter wollen hingegen, dass sich mindestens zwei Drittel der VSM-Mitglieder der Vereinbarung anschliessen, damit sie in Kraft tritt.
Delegierte unterstützen Anliegen
Am Freitag liess Impressum seine Delegierten an der Versammlung über die Ergebnisse der Verhandlungen abstimmen. Diese begrüssten die erreichten Kompromisse, bestehen jedoch weiterhin auf ihren Forderungen bezüglich der Vergütung der Freischaffenden und des Inkrafttretens, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.
Prompt veröffentlichte der VSM eine Mitteilung, in der er «bedauert, dass die Delegierten von Impressum nach 30 Verhandlungsrunden eine über mehrere Jahre verhandelte Branchenvereinbarung für Medienschaffende verwerfen». Er kritisiert das Votum als «unverständlich», da gemäss den Vorstellungen des VSM rund 4000 Journalistinnen und Journalisten von der Branchenvereinbarung profitieren würden.
«Glücklich über diese Branchenvereinbarung»
Gegenüber persoenlich.com weist Impressum-Co-Präsidentin Fabienne Sennhauser den Vorwurf zurück, die Delegierten würden die Vereinbarung verwerfen. «Es ist wichtig zu verstehen, dass wir sehr glücklich über diese Branchenvereinbarung sind und gerne an ihr festhalten möchten. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung.»
«Aber für die freien Journalistinnen und Journalisten ist es essenziell, dass ihr Aufwand richtig entschädigt wird. 100 Zeilen sind nicht immer gleich 100 Zeilen – das wissen die Verleger auch», erklärt sie weiter.
Zum Inkrafttreten sagt Sennhauser: «Gemäss der jetzigen Formulierung würde die Branchenvereinbarung bereits in Kraft treten, wenn die vier grossen Verlage unterschreiben. Das reicht aber nicht aus. In den Verhandlungen sind Impressum und Syndicom den Verlegern in entscheidenden Punkten immer wieder entgegengekommen, weil diese argumentiert hatten, dass die Vereinbarung auch für kleinere Verlage umsetzbar sein muss. Im Umkehrschluss ist es daher richtig, dass zwei Drittel der Mitglieder des VSM diesen Vertrag unterschreiben – und damit eben auch kleinere Verlage –, damit er in Kraft tritt.»
Syndicom-Entscheid steht noch aus
Die Mitglieder von Syndicom haben sich zur Vereinbarung noch nicht geäussert. Eine Branchenkonferenz zu diesem Thema ist am 28. April geplant. Stephanie Vonarburg, Leiterin Sektor Medien und Vizepräsidentin der Gewerkschaft, betont auf Anfrage, dass sich die Situation der Freischaffenden verschlechtert habe. Viele könnten von den Honoraren nicht leben. Ausserdem werde die Zweitverwertung ihrer Arbeit erschwert. «Wenn es dazu in der kollektiven Vereinbarung keine Regelung gibt, muss das gelöst werden. Ohne die Arbeitsbeiträge der Freien können viele Medien nicht funktionieren», betont sie.
Zum Thema Inkrafttreten bekräftigt sie, dass es ein «sinnvolles Quorum» brauche, damit «die Mindestarbeitsbedingungen für möglichst die ganze Branche abgesichert werden».
Nicht die erste Sackgasse
Zur Frage der Freien betont VSM-Direktorin Pia Guggenbühl gegenüber persoenlich.com, dass das bisherige Vorgehen mit individuellen Verträgen es ermöglicht, «all den Verschiedenheiten der freien Mitarbeit gerecht zu werden.» Sie bemerkt auch, dass «die freien Mitarbeitenden heute in keiner Branchenvereinbarung und in keinem Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden, auch nicht in der verwandten Branchenvereinbarung der Privatfernsehen und -radios.»
Der VSM hält fest, dass er in vielen Bereichen Kompromisse gemacht hat. Für weitere Verhandlungen zu diesen zwei Punkten scheint er nicht bereit zu sein. «Weitere Konzessionen in den erwähnten zwei Punkten sehen wir nach 30 Verhandlungsrunden über mehrere Jahre als nicht gegeben. Der Ball liegt nun bei den beiden Arbeitnehmendenorganisationen», schreibt Guggenbühl weiter. Der VSM sei aber grundsätzlich weiterhin dialogbereit.
Ob diese zwei Punkte die Verhandlungen erneut in eine Sackgasse führen werden, wird sich noch zeigen. Es wäre nicht das erste Mal: Seit Jahren führen die Vertreterinnen und Vertreter der Medienschaffenden mit dem VSM Gespräche. Die Verhandlungen für einen neuen GAV wurden bereits 2023 unterbrochen (persoenlich.com berichtete).
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22.03.2026 23:02 Uhr
22.03.2026 18:44 Uhr

