11.08.2005

Blick

Strafminderung wegen "Hexenjagd" durch Medien

Bezirksgericht Arbon erklärt Urteil wegen sexueller Nötigung.

Das Bezirksgericht Arbon hat einen ehemaligen Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Schülers zu 16 Monaten Zuchthaus bedingt verurteilt. Bei der Strafzumessung wurde dem Mann eine "eigentliche Hexenjagd" durch die Medien zugute gehalten.

Die Verhandlung gegen den ehemaligen Lehrer hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit im April stattgefunden. Wie Bezirksgerichts-Vizepräsident Urs Kaufmann am Mittwoch vor den Medien erklärte, hatte das Gericht zuvor bereits vergessen, den Verhandlungstermin den Gerichtsberichterstatterinnen und -erstattern mitzuteilen.

Wirkung der Boulevardpresse

Die Boulevardzeitung hatte von dritter Seite von dem Verhandlungstermin erfahren und deshalb -- auf Nachfrage -- eine Pressemitteilung erhalten. Sie wiederum kritisierte in ihrer Mittwochausgabe nicht nur das -- ihrer Meinung nach zu milde -- Urteil, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts.

Daraufhin lud das Gericht kurzfristig zur Medienkonferenz, um Urteil und Öffentlichkeitsarbeit zu erläutern. Kaufmann erklärte, das Gericht habe bei der Strafzumessung zu berücksichtigen gehabt, dass der Angeklagte einerseits laut Gutachten zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen sei und ein sehr schweres Verschulden vorgelegen habe.

Zwei Missbrauchsfälle verjährt

Andererseits sei ein Urteil nur möglich geworden, weil der Mann reuig und geständig gewesen sei. Zudem sei er in seiner Schulzeit ebenfalls missbraucht worden. Darüber hinaus habe er das Lehrerpatent verloren und mit seiner Familie den alten Wohnort verlassen müssen.

Zudem seien von drei angeklagten Missbrauchsfällen zwei bereits verjährt gewesen, weshalb sie eben nicht hätten bestraft werden können. Im Gegenteil: Für diese Fälle habe der Angeklagte sogar entschädigt werden müssen. Das Urteil stehe zudem - verglichen mit ähnlichen Fällen in der Schweiz - nicht "quer in der Landschaft".

Hexenjagd mit einem Artikel?

Als strafmildernd hat das Gericht dem Angeklagten zugute gehalten, dass auf ihn und seine Familie von Seiten der Medien - und dabei besonders vom "Blick" - "eine eigentliche Hexenjagd" stattgefunden habe. Dies trug dem Verurteilten nach Angaben Kaufmanns vom Mittwoch eine Strafreduktion um einen Monat ein.

Dabei habe das Gericht die Angaben des Angeklagten nicht nachgeprüft, sagte er. Er habe "sehr glaubwürdig" dargelegt, dass er wegen der Verfolgung durch die Medien seinen Wohnort habe wechseln müssen und dass seine Kinder belästigt worden seien. Als Beweis dafür sei ein "Blick"-Artikel vorgelegt worden.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen