16.11.2023

Urteil

Weko-Sanktion gegen UPC Schweiz bestätigt

Weil UPC der Swisscom die Übertragung von Eishockey verweigerte, wird sie mit 29,1 Millionen Franken gebüsst.
Urteil: Weko-Sanktion gegen UPC Schweiz bestätigt
Die UPC wurde von der Wettbewerbskommission (Weko) zu einer Millionenbusse verdonnert. (Bild: Keystone/Christian Merz)

Die frühere UPC Schweiz muss wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens beim Bereitstellen von Eishockey-Übertragungen der obersten beiden Ligen eine Sanktion von 29,1 Millionen Franken zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion im Grundsatz bestätigt, sie aber um 0,9 Millionen Franken gesenkt.

Hintergrund des vorliegenden Urteils ist der Erwerb der Exklusivlizenz für die Übertragung von Spielen der Schweizer Eishockeyligen NLA und NLB durch die UPC Schweiz (heute Sunrise). Die Lizenz wurde für die Saisons 2017/18 bis 2021/22 vergeben.

In dieser Zeit nahm das Unternehmen im Bereich des Bezahlfernsehens eine marktbeherrschende Stellung bei der Live-Ausstrahlung von Eishockeyspielen ein. Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte einen Missbrauch dieser Marktposition fest und verhängte gegen UPC eine Sanktion von knapp 30 Millionen Franken (persoenlich.com berichtete).

Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid ausführt, habe sich die UPC während knapp drei Jahren geweigert, der Swisscom – oder vielmehr deren Tochtergesellschaft Blue Entertainment – ein Angebot für die Ausstrahlung von Live-Eishockeyspielen zu liefern.

Beschränkter Umfang nötig

Ein vollständiges Angebot für die Swisscom erachtet das Bundesverwaltungsgericht nicht für notwendig, da diese bereits über ein Vollangebot bei den Fussballspielen verfüge. Dennoch sei die Übertragung von Schweizer Eishockeyspielen in einem beschränkten Umfang notwendig, um im Pay-TV konkurrieren zu können. Folglich habe die Weigerung von UPC gegenüber Swisscom zu einer Wettbewerbsbehinderung geführt.

So muss die UPC zukünftig allen Fernsehplattformen der Schweiz das Rohsignal der Eishockeyspiele der beiden obersten Ligen anbieten oder die Durchleitung ihres Angebots auf dem Pay-TV-Kanal MySports. Die Bedingungen dafür dürfen nicht diskriminierend sein.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-5819/2020 vom 31.10.2023) (sda/cbe)


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