Zentralplus berichtet regelmässig über unsaubere und unrechtmässige Vorgänge in Regierung und Behörden des Kantons Zug. Dabei stützt sich die Redaktion auf Dokumente, die sie dank des Öffentlichkeitsprinzips herausfordern kann. Amtliche Stellen sind dazu verpflichtet, Akten auf Anfrage zugänglich zu machen, sofern nicht gewichtige Gründe dagegensprechen.
«Dokumente gehören an die Öffentlichkeit»
Eine gute und wichtige Quelle seien die Sitzungsprotokolle des Regierungsrats. «Diese Dokumente sind so wichtig, dass sie an die Öffentlichkeit gehören», schreibt Zentraplus. Darum stellte die Redaktion ein Gesuch, um sämtliche Protokolle des Jahres 2022 einzusehen. Weiter verlangte Zentralpuls die regelmässige Herausgabe der wöchentlichen Sitzungsprotokolle, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wie Zentralplus in eigener Sache berichtet, gab die Regierung in einer ersten Reaktion dem Begehren statt, machte dann aber aufgrund einer «rechtlichen Neubeurteilung» einen Rückzieher. Das Gesuch um eine pauschale Herausgabe der Protokolle sei zu wenig detailliert formuliert.
Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut
Das Zuger Verwaltungsgericht sah das aber anders als der Regierungsrat und hiess eine Beschwerde von Zentralplus gut. Die zwei zentralen Argumente: Ein Gesuch müsse nur so spezifisch formuliert sein, dass es der Behörde möglich sei, die betreffenden Dokumente zu finden. Ausserdem könne die Regierung ein Einsichtsgesuch nur dann ablehnen, wenn dessen Bearbeitung den Betrieb der Verwaltung lahmzulegen drohe.
Doch nun zog die Zuger Regierung den Entscheid vor das Bundesgericht und hofft auf einen höchstrichterlichen Grundsatzentscheid. Das Gericht in Lausanne hatte schon einmal über einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Kanton zu befinden. 2017 beurteilte das Bundesgericht ein Einsichtsgesuch für Sitzungsprotokolle des Gemeinderats Steinhausen für ausreichend konkret. Ein Entscheid, der Zentralplus nun hoffen lässt.