Der Bundesrat schlägt der SRG im Service-Public-Bericht vor, sich verstärkt um die Erreichbarkeit von jüngeren Nutzern zu kümmern – im Internet. Diese jungen Mediennutzer werden aber bereits bestens medial versorgt. Nein, nicht nur mit Snapchat, Instagram und Facebook, auch mit Informationen zum täglichen Geschehen. Die privaten Schweizer Medienanbieter erreichen die 14- bis 34-jährigen Internetnutzer bereits zu über 80 Prozent (Net-Metrix-Profile 2016-1).
Hier liegt also kein Marktversagen vor. Ein Eingreifen des Staates ist nicht angezeigt. Schlimmer noch: Expandiert die SRG hier, gefährdet Sie die Medienvielfalt. Die hohe Aufmerksamkeit für die eigenen Angebote ermöglicht den privaten Medienhäusern die Refinanzierung. Diese ist gefährdet, wenn die SRG sich mit Konkurrenzangeboten in den Markt drängt.
persoenlich.com berichtete am 4. Oktober 2016 über das Snapchat-Projekt der SRG rund um die Open-Air-Festivals des letzten Sommers. Man kann sich eigentlich kaum etwas vorstellen, was weiter vom Service-Public-Auftrag entfernt liegt als eine komplementäre Berichterstattung über ein Open-Air-Festival auf Snapchat. Pure Unterhaltung und kostengünstigst auch von Privaten zu leisten.
Was dann? Weiter komplementär das SRG-Programmangebot ausbauen? Nein, komplementär das anbieten, was die Privaten nicht zu leisten vermögen. Wie in der Verfassung verbrieft, soll die SRG Rücksicht nehmen auf die privaten Anbieter. Presseähnliche Newsplattformen und Apps der SRG gefährden die Medienvielfalt, weil sie einen herausfordernden, aber funktionierenden Markt aus dem Gleichgewicht bringen. Eine frontale Konkurrenzierung der Privaten ist alles andere als Subsidiarität.
Andreas Häuptli ist Geschäftsführer vom Verband Schweizer Medien
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09.10.2016 12:19 Uhr
05.10.2016 12:07 Uhr



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Service Public: Die SRG und die Jungen