Braucht es eine Altersgrenze für Social Media? Kaum ein Thema wird derzeit so emotional diskutiert. Die einen wollen Kinder und Jugendliche mit einer klaren Altersgrenze schützen, die anderen bezweifeln, dass eine solche überhaupt funktioniert.
Dass soziale Medien ein Problem sein können, lässt sich kaum bestreiten. Erst kürzlich las ich in einem Interview mit Ethikprofessor Peter G. Kirchschläger den Satz, soziale Medien seien eigentlich «asoziale Medien». Ein provokativer Gedanke, aber einer, der einen wahren Kern hat. Die Plattformen sind darauf ausgelegt, unsere Aufmerksamkeit möglichst lange zu fesseln. Kirchschläger weist zudem auf einen entscheidenden Unterschied zum Fernsehen hin: Algorithmen bestimmen aufgrund persönlicher Daten, welche Inhalte wir als Nächstes sehen. Wir konsumieren also nicht einfach, die Plattformen reagieren auf uns. Sie belohnen ständige Erreichbarkeit, Likes und endloses Scrollen. Das kann süchtig machen. Besonders anfällig dafür sind junge Menschen.
Dass Handlungsbedarf besteht, lässt sich kaum bestreiten. Minderjährige verbringen täglich mehrere Stunden vor Bildschirmen, einen grossen Teil davon in den sozialen Medien. Eine von der EU eingesetzte Expertengruppe sieht zahlreiche Hinweise auf negative Folgen wie Schlafmangel, Angstzustände, Depressionen, Suchtverhalten und Selbstverletzung.
Deshalb will die EU-Kommission klare Altersgrenzen einführen und schlägt den EU Kids Act vor. Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Konten mehr haben dürfen, 13- und 14-Jährige nur noch eingeschränkte und von den Eltern beaufsichtigte Konten. Erst ab 15 Jahren wäre ein eigenes Konto möglich.
Kinder unter 13 Jahren einfach von sozialen Medien auszuschliessen, greift jedoch zu kurz. Einige Jahre später müssen sie sich nämlich in genau jener digitalen Welt zurechtfinden, von der man sie zuvor ferngehalten hat. Jugendschutz sollte deshalb nicht nur bedeuten, den Zugang zu beschränken. Er sollte Kinder auch befähigen, soziale Medien kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Vor allem aber sollte er die Plattformen dazu zwingen, ihnen dafür ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten.
Denn auch eine klare Altersgrenze hat einen entscheidenden Haken: Sie muss sich durchsetzen lassen. Wie schwierig das ist, zeigt Australien. Als erstes Land weltweit hat es eine Altersgrenze von 16 Jahren für Konten auf bestimmten sozialen Medien eingeführt. Doch auch dort finden Jugendliche Wege, Alterskontrollen zu umgehen und weiterhin auf die Plattformen zu gelangen. Gesetze können zwar eine Altersgrenze festlegen, sie garantieren aber noch lange nicht, dass diese im digitalen Alltag auch funktioniert.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der Debatte oft vergessen wird: Unser Leben hat sich digitalisiert. Und damit ein Stück weit auch die Kindheit. Soziale Medien sind heute das Kommunikationsmittel einer ganzen Generation. Hier werden Freundschaften gepflegt, Informationen ausgetauscht, Trends diskutiert und Nachrichten konsumiert. Ob uns das gefällt oder nicht. Wer junge Menschen von Social Media ausschliesst, grenzt sie damit auch von einem Teil des gesellschaftlichen Austauschs aus. Die Frage ist deshalb nicht nur, wie wir Kinder von sozialen Medien fernhalten, sondern wie wir sie dort besser schützen.
Dafür braucht es klare Regeln für jene Tech-Giganten, die mit der Aufmerksamkeit von Minderjährigen Milliarden verdienen. Algorithmen, die Sucht fördern, mangelnder Jugendschutz und intransparente Mechanismen dürfen nicht länger Teil ihres Geschäftsmodells sein. Die Plattformen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Wollen wir Jugendliche wirklich schützen, müssen wir die Plattformen stärker regulieren, statt junge Menschen aus der digitalen Welt auszugrenzen. So schaffen wir ein Umfeld, in dem sie sich möglichst sicher bewegen, austauschen und informieren können.
Alexandra Pavlović ist Co-Präsidentin des Vereins Qualität im Journalismus (QuaJou) sowie Online-Tagesleiterin und Head of Social Media bei CH Media. Dieser Beitrag ist zuerst im monatlichen QuaJou-Newsletter erschienen.
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Social Media: Schutz darf nicht ausgrenzen