25.02.2025

Axpo

Aussagen zur Nachhaltigkeit sind zulässig

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat eine Beschwerde gegen Werbeaussagen des Energiekonzerns zur Nachhaltigkeit der Wasserkraft abgewiesen.

Ein Unternehmen darf in seiner kommerziellen Kommunikation Wasserkraft als «nachhaltige Energie für die Schweiz» bewerben. Die Schweizerische Lauterkeitskommission behandelte eine Beschwerde gegen entsprechende Aussagen des Energiekonzerns Axpo.

Die Beschwerde richtete sich gegen die Aussagen «Nachhaltige Energie für die Schweiz» in einer Plakatwerbung der Axpo und «Nachhaltige und sichere Energie für die Schweiz» mit Verweis auf die Wasserkraft sowie «Wasserkraft Nachhaltige Versorgungssicherheit» auf der Webseite des Unternehmens. Der Beschwerdeführer hielt diese Aussagen für unwahr und irreführend, da Wasserkraft in der Schweiz grösstenteils nicht nachhaltig sei.

In der Begründung des Entscheids (Nr. 174/24) stellte die Zweite Kammer der Kommission klar, dass Durchschnittsverbraucher den Begriff «nachhaltig» im Energiekontext stets im Vergleich zu anderen Energiequellen verstehen. Die Kommission betonte dabei, dass keine Energiequelle existiere, die keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das Ökosystem habe.

Begriff sei nicht absolut zu verstehen

«Unter dem Begriff ‹Nachhaltigkeit› im Bereich der Stromproduktion wird daher kein absoluter Verzicht auf Umweltauswirkungen verlangt, und die angesprochenen Verkehrskreise erwarten dies auch nicht», heisst es in der Entscheidung.

Die Lauterkeitskommission führte weiter aus, dass Wasserkraft nach allgemeinem Verständnis im Vergleich zu anderen Energiequellen als nachhaltig gilt. Dies begründet sich durch Vorteile in Bezug auf Erneuerbarkeit, Emissionen, Effizienz, Zuverlässigkeit sowie Speicher- und Steuerbarkeit. Auch der Schutz vor Naturgefahren und die Wasserversorgung sprechen für die Nachhaltigkeit dieser Energieform – insbesondere im Vergleich zur Stromproduktion mit fossilen Energieträgern.

Der Beschwerdeführer hatte argumentiert, dass die Aussagen unwahr und irreführend seien, da Wasserkraft in der Schweiz grösstenteils nicht nachhaltig sei. Die Kommission sah jedoch keine Unlauterkeit in den beanstandeten Werbeaussagen und erklärte sie für zulässig. (pd/nil)


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