03.04.2025

Livesystems

Neue Partnerschaft mit City Lights

Die Firma übernimmt die Vermarktung der DOOH-Screens an hochfrequentierten Standorten in Zürich.
Livesystems: Neue Partnerschaft mit City Lights
Die DOOH-Screens bieten Platzierungen in Fussgängerzonen und an urbanen Hotspots. (Bild: zVg)

Livesystems, Anbieter von digitaler Aussenwerbung, und City Lights gehen eine Partnerschaft ein: Livesystems übernimmt ab sofort die Vermarktung der DOOH-Screens an hochfrequentierten Standorten in Zürich, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die Werbeflächen befinden sich unter anderem im Kreis 1. Damit baut Livesystems seine Reichweite in der Schweizer DOOH-Landschaft weiter aus.

Die DOOH-Screens bieten Platzierungen in Fussgängerzonen und an urbanen Hotspots. Werbetreibende erreichen ihr Publikum unter anderem im Niederdorf, der belebten Zürcher Altstadt. Die Standorte generieren Werbemöglichkeiten, die direkt im Livesystems Werbenetzwerk buchbar und individuell kombinierbar sind.

Wie der Grossteil des Livesystems-Inventar werden auch die neuen Standorte in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Marktforschungsinstitut Intervista bewertet. Die erhobenen Leistungswerte sind im Planungstool «Inventory Finder» einsehbar und unterstützen Werbetreibende bei der zielgerichteten Kampagnenplanung. Durch die neuen Standorte steigert Livesystems seine Gesamtreichweite von über 13'000 Screens schweizweit. (pd/awe)


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KOMMENTARE

Livesystems AG
04.04.2025 15:20 Uhr
Die Diskussion rund um die digitale Aussenwerbung ist derzeit in Zürich sehr präsent. Als Livesystems AG ist es uns ein Anliegen zu betonen, dass alle unsere Partnerschaften - so auch diejenige mit City Lights - auf einer sorgfältigen Prüfung mit den verantwortlichen Parteien beruhen. Wir freuen uns, mit City Lights neue attraktive Werbeflächen im Herzen von Zürich anbieten zu können.
Christian Hänggi
03.04.2025 20:46 Uhr
Dann kann Hr. Knecht der geneigten Leser:innenschaft vielleicht erklären, warum seine Firma beim Bundesgericht zweimal unterlegen ist, wenn seine Screens legal waren (BG-Entscheide 1C_12/2007 und 1C_538/2010). Und warum seine Einschätzung den Bundesgerichtsentscheiden 1C_427/2020, 2C 36/2023 und 2C 38/2023 standhalten soll, die u.a. festhalten, dass ein Verbot von Aussenwerbung auch auf Privatgrund, der vom öffentlichen Grund aus einsehbar ist, zulässig ist und die Wirtschafts- oder Meinungsäusserungsfreiheit nicht über Gebühr beeinträchtigt.
Jürg Knecht
03.04.2025 15:07 Uhr
Dummerweise verschweigt Christian Hänggi dass sich die Screens der City Lights AG nicht auf öffentlichem Grund befinden. Es gibt kein Gesetz, das dem Haus- oder Ladenbesitzer die Nutzung seiner Räumlichkeiten für Geschäftszwecke verbieten kann, sofern nicht gegen Sitte und Anstand verstossen wird. Die Handel- und Gewerbefrei in der Schweiz ist verbrieft.
Christian Hänggi
03.04.2025 13:05 Uhr
Spannend ist ja, dass in der Kernzone Altstadt Werbescreens eigentlich gar nicht zugelassen sind. Und dass Citylights zweimal vor Bundesgericht gegen die Stadt Zürich verloren hat, als es um Werbebildschirme im Niederdorf ging. Trotzdem sind die Screens noch dort. Auch das Hochbaudepartement der Stadt Zürich konnte nie schlüssig erklären, weshalb das so ist...
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