Die Postcom hat einen privaten Paketdienst aus Bern dabei ertappt, wie er den Mindestlohn umging. Aus diesem Grund sprach die Regulatorin eine Busse von 6000 Franken aus und verpflichtete den fehlbaren Anbieter zu einer Nachzahlung der ausstehenden Lohnsumme. Dagegen erhob das Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Wie die SonntagsZeitung schreibt, blitzte der Lieferdienst damit vollumfänglich ab. Er akzeptiert das aktuelle Urteil, kritisiert die Geldstrafe aber als unverhältnismässig und willkürlich. Der Schuldspruch wirft ein weiteres Schlaglicht darauf, wie die Anbieter die branchenüblichen Arbeitsbedingungen untergraben.
So hat das verurteilte Unternehmen einen Bonus als Bestandteil des gesamten Monatslohns und nicht als zusätzliche Komponente zum Salär ausbezahlt. Zudem hat es teilweise die zulässigen wöchentlichen Arbeitsstunden überschritten.
Die Gewerkschaft Syndicom zeigt sich verwundert über den aktuellen Fall: «Bei unserer Arbeit in den Betrieben sind uns keine ähnlichen Tricks zur Unterschreitung des Mindestlohnes begegnet», sagt ein Sprecher der Arbeitnehmerorganisation. (pd/spo)