26.06.2024

Leistungsschutzrecht

Bundesrat hält an Plänen fest

Google, Facebook und Co. sollen Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn sie kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Obwohl dieses sogenannte Leistungsschutzrecht für Medien in der Vernehmlassung umstritten war, hält der Bundesrat an den Plänen für eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes fest.

Er habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dafür bis zum ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft auszuarbeiten, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Damit erhalte das Parlament die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und zu entscheiden.

Grosse Verlage hatten in der im vergangenen Herbst zu Ende gegangenen Vernehmlassung begrüsst, dass grosse Internetkonzerne künftig die Verbreitung von Medieninhalten vergüten sollen (persoenlich.com berichtete). Es geht um sogenannte «Snippets», also kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln, welche derzeit nicht abgeltungspflichtig sind.

Kleine Medien hingegen befürchten, dass sich das Leistungsschutzrecht als kontraproduktiv erweisen könnte. Die Vorlage berge erhebliche Gefahren, schrieb ihr Dachverband VMZ, und verhindere die Debatte über notwendige Reformen der Medienförderung und der Plattformregulierung.

Unterschiedlich reagierten die Schweizer Parteien auf den Vernehmlassungsentwurf. Der Wirtschaftsverband der ICT- und Internetbranche Swico lehnte den Entwurf dezidiert ab. (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Andrea Rudolf
26.06.2024 15:01 Uhr
Wenn das durchkommt und ich Google wäre, würde ich halt in den Suchergebnissen keine Snippets mehr anzeigen. Dann steht da nur noch Titel und Link. Da werden dann aber viel weniger Leute draufklicken, wenn sie keinen kurzen Auszug mehr lesen können, der zur Neugier beiträgt und zum Klick animiert. Die Verlage werden dann weniger kostenlose Klicks erhalten und müssten mehr kostenpflichtige Werbung buchen, um die Anzahl Besucher beizubehalten.
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