Herr Schawinski, hat Sie dieser negative Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts überrascht oder hofften Sie insgeheim auf einen positiven Ausgang?
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest: Erstens: Das Bakom hat in der uns erteilten Konzession einen Rechenfehler gemacht. Zweitens: Unser renommierter Anwalt hat diesen nicht bemerkt und nicht moniert, was er hätte tun müssen. Drittens: Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen absoluten Nebenaspekt erstmals zu einem alles entscheidenden Ausschlusskriterium gemacht. Es geht um das Verhältnis von ausgebildeten zu auszubildenden Mitarbeitern. Dieses soll 3:1 betragen. Mit mir als Programmleiter haben wir diese Anforderung zwar erfüllt. Doch dies wurde wegen des geschilderten Ablaufs vom Gericht nicht mehr berücksichtigt. Viertens: Drei Instanzen haben also versagt – dies hinterlässt bei mir ein sehr, sehr schales Gefühl. Ein übergriffiges Medienmonopol in einem ganzen Landesteil wird aufgrund all dieser Fehlentscheide geschützt. Und die im Gesetz vorgesehene Medienvielfalt wird krass missachtet.
Wie hoch ist der Schaden?
Hoch.
Hatten Sie bereits Personal eingestellt?
Es gibt Vorverträge.
Was passiert jetzt mit dem Studio? Ist dieses bereits gebaut?
Ja.
Gibt es jetzt noch rechtliche Fragen, die offen sind?
Ja. Aber darüber habe ich mir noch keine Meinung gebildet.
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04.12.2025 15:01 Uhr
04.12.2025 11:25 Uhr

