18.02.2026

Urteil

Michèle Binswanger freigesprochen

Die Tamedia-Journalistin wird von einem Solothurner Gericht vom Vorwurf der mehrfachen Verleumdung freigesprochen. Angeklagt hatten die Staatsanwaltschaft und Jolanda Spiess als Privatklägerin.
Urteil: Michèle Binswanger freigesprochen
Grund der Klage war ein Interview mit Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger beim Solothurner Radiosender Aktiv Radio. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally)

Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger wurde vom Richteramt Bucheggberg-Wasseramt (Solothurn) vom Vorwurf der mehrfachen Verleumdung und der eventuell mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Dies geht aus einem Dispositiv des Urteils hervor, das persoenlich.com vorliegt.

Grund der Klage war ein Interview mit Binswanger beim Solothurner Radiosender Aktiv Radio. Anklägerinnen waren die Staatsanwaltschaft Solothurn und Jolanda Spiess als Privatklägerin. Innert zehn Tagen hat die Gegenseite nun die Möglichkeit, ein Rechtsmittel gegen den Entscheid zu ergreifen.

Der Antrag der Privatklägerin Jolanda Spiess auf Zusprechung einer Entschädigung wurde abgewiesen. Binswangers Verteidiger wird eine Entschädigung für die Ausübung seiner Verfahrensrechte von 7745.35 Franken zulasten des Kantons Solothurn zugesprochen.

Michèle Binswanger und Jolanda Spiess sind seit der Publikation des Buches «Die Zuger Landammann-Affäre» in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt. Das Buch hatte Binswanger 2023 im Eigenverlag veröffentlicht. Dessen Inhalt war auch Thema des Interviews bei Aktiv Radio und führte zu den Anklagen. (ma)


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KOMMENTARE

Rudolf Thomet
19.02.2026 18:45 Uhr
Bravo Michele, es ist aber nur ein Etappensieg, denn ich denke die Gegenseite wird weitermachen...Ich habe dein Buch gelesen und da ist nichts tendenziöses oder Anklagendes drin. Jeder kann und darf und soll sich seine Meinung bilden. Bravo !
Werner Furrer
19.02.2026 12:15 Uhr
Ein vernünftiger Entscheid, aber noch nicht das letzte Wort!