Insgesamt sind 27 Beanstandungen zur SRF-Berichterstattung über das gefälschte Covid-Zertifikat von Eishockey-Nationaltrainer Patrick Fischer bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingegangen. Diese sieht im Rahmen ihrer Zuständigkeit keinen Verstoss gegen programmrechtliche Bestimmungen, wie die SRG Deutschschweiz am Mittwoch mitteilt.
Auslöser der Affäre war ein Drehtag vom 18. März: Während eines Mittagessens gestand Fischer gegenüber einem SRF-Team, er sei 2022 mit einem gefälschten Covid-Zertifikat zu den Olympischen Spielen nach Peking gereist (persoenlich.com berichtete). SRF recherchierte daraufhin den Fall und konfrontierte Fischer mit dem entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern, die ihn 2023 wegen Urkundenfälschung verurteilt hatte. Fischer entschuldigte sich daraufhin öffentlich per Video – woraufhin SRF berichtete.
Zahlreiche Beanstander kritisierten die Veröffentlichung als unfair und unverhältnismässig. Das Vergehen liege vier Jahre zurück, der Zeitpunkt kurz vor der Heim-WM Mitte Mai habe Fischer und dem Schweizer Eishockey unnötig geschadet. Ausserdem sei das Gespräch beim Mittagessen vertraulich gewesen, und SRF habe eine regelrechte Medienkampagne geführt.
Öffentliches Interesse: «komplexe» Frage
Auf einige dieser Beanstandungen könne die Ombudsstelle nicht eintreten, denn sie würden ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen. Im Schlussbericht weist sie mit Nachdruck darauf hin, dass sie «lediglich prüft, ob ausgestrahlte Sendungen gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstossen».
Was das öffentliche Interesse angeht, sei dieses zum Zeitpunkt der Verurteilung 2023 klar gegeben gewesen, da Fischers Verfehlung in direktem Zusammenhang mit seiner Funktion als Nationaltrainer gestanden und weitreichende Konsequenzen für die gesamte Mannschaft hätte haben können. Drei Jahre später sei die Frage zwar «komplexer». Kein Element hätte aber die Redaktion gezwungen, auf eine Berichterstattung zu verzichten. Was den Persönlichkeitsschutz angeht, müsste dies im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens geprüft werden.
Den Vorwurf der «doppelten Bestrafung» liess die Ombudsstelle nicht gelten: Negative Folgen wie Reputationsschäden seien typische Begleiterscheinungen einer zulässigen Berichterstattung über rechtskräftige Verurteilungen.
Kritik gegen Redaktionsleitung
Bezüglich der konkreten Berichterstattung im Anschluss an den Video-Beitrag von Patrick Fischer kommt die Ombudsstelle zum Schluss, SRF habe insgesamt sachgerecht berichtet. «Weder sei die Darstellung reisserisch gewesen noch habe eine gezielte Kampagne gegen Fischer stattgefunden. Umfang und Intensität der Berichterstattung hätten sich in einem angemessenen Rahmen bewegt, auch im Vergleich zu anderen Medien», heisst es in der Mitteilung.
Einen Kritikpunkt hielt die Ombudsstelle jedoch fest: Es sei verfehlt gewesen, den verantwortlichen Journalisten Pascal Schmitz als Studiogast in «10 vor 10» auftreten zu lassen. Da die Publikationsentscheidung bei der Redaktionsleitung gelegen habe, wäre ein Vertreter der Chefredaktion die angemessenere Wahl gewesen. Einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot begründe dies allerdings nicht.
Schmitz steht zudem wegen alter Facebook-Posts in der Kritik. SRF teilte mit, er habe sich in seiner Zeit bei SRF nichts zuschulden kommen lassen und sich für die damaligen Äusserungen entschuldigt. Der Sachverhalt werde nun analysiert. Nach einer Auszeit ist der Journalist zurück im Newsroom.
Der Schlussbericht wurde ohne Ombudsfrau Esther Girsberger verfasst. Diese war in den Ausstand getreten, da sie für die Vermittlung und Koordination von Auftritten von Patrick Fischer zuständig ist. (pd/spo)
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