14.05.2026

Causa Fischer

Ombudsstelle stützt SRF-Berichterstattung

Die Ombudsstelle sieht in den Beiträgen von SRF keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz. Auf einige Beanstandungen könne sie nicht eintreten. In einem Punkt übt sie aber Kritik.
Causa Fischer: Ombudsstelle stützt SRF-Berichterstattung
Für einige der Beanstandungen in der Causa Fischer sieht sich die SRG-Ombudsstelle nicht zuständig. (Bild: Keystone/Salvatore Di Nolfi)

Insgesamt sind 27 Beanstandungen zur SRF-Berichterstattung über das gefälschte Covid-Zertifikat von Eishockey-Nationaltrainer Patrick Fischer bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingegangen. Diese sieht im Rahmen ihrer Zuständigkeit keinen Verstoss gegen programmrechtliche Bestimmungen, wie die SRG Deutschschweiz am Mittwoch mitteilt. 

Auslöser der Affäre war ein Drehtag vom 18. März: Während eines Mittagessens gestand Fischer gegenüber einem SRF-Team, er sei 2022 mit einem gefälschten Covid-Zertifikat zu den Olympischen Spielen nach Peking gereist (persoenlich.com berichtete). SRF recherchierte daraufhin den Fall und konfrontierte Fischer mit dem entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern, die ihn 2023 wegen Urkundenfälschung verurteilt hatte. Fischer entschuldigte sich daraufhin öffentlich per Video – woraufhin SRF berichtete.

Zahlreiche Beanstander kritisierten die Veröffentlichung als unfair und unverhältnismässig. Das Vergehen liege vier Jahre zurück, der Zeitpunkt kurz vor der Heim-WM Mitte Mai habe Fischer und dem Schweizer Eishockey unnötig geschadet. Ausserdem sei das Gespräch beim Mittagessen vertraulich gewesen, und SRF habe eine regelrechte Medienkampagne geführt.

Öffentliches Interesse: «komplexe» Frage

Auf einige dieser Beanstandungen könne die Ombudsstelle nicht eintreten, denn sie würden ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen. Im Schlussbericht weist sie mit Nachdruck darauf hin, dass sie «lediglich prüft, ob ausgestrahlte Sendungen gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstossen».

Was das öffentliche Interesse angeht, sei dieses zum Zeitpunkt der Verurteilung 2023 klar gegeben gewesen, da Fischers Verfehlung in direktem Zusammenhang mit seiner Funktion als Nationaltrainer gestanden und weitreichende Konsequenzen für die gesamte Mannschaft hätte haben können. Drei Jahre später sei die Frage zwar «komplexer». Kein Element hätte aber die Redaktion gezwungen, auf eine Berichterstattung zu verzichten. Was den Persönlichkeitsschutz angeht, müsste dies im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens geprüft werden. 

Den Vorwurf der «doppelten Bestrafung» liess die Ombudsstelle nicht gelten: Negative Folgen wie Reputationsschäden seien typische Begleiterscheinungen einer zulässigen Berichterstattung über rechtskräftige Verurteilungen.

Kritik gegen Redaktionsleitung

Bezüglich der konkreten Berichterstattung im Anschluss an den Video-Beitrag von Patrick Fischer kommt die Ombudsstelle zum Schluss, SRF habe insgesamt sachgerecht berichtet. «Weder sei die Darstellung reisserisch gewesen noch habe eine gezielte Kampagne gegen Fischer stattgefunden. Umfang und Intensität der Berichterstattung hätten sich in einem angemessenen Rahmen bewegt, auch im Vergleich zu anderen Medien», heisst es in der Mitteilung.

Einen Kritikpunkt hielt die Ombudsstelle jedoch fest: Es sei verfehlt gewesen, den verantwortlichen Journalisten Pascal Schmitz als Studiogast in «10 vor 10» auftreten zu lassen. Da die Publikationsentscheidung bei der Redaktionsleitung gelegen habe, wäre ein Vertreter der Chefredaktion die angemessenere Wahl gewesen. Einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot begründe dies allerdings nicht.

Schmitz steht zudem wegen alter Facebook-Posts in der Kritik. SRF teilte mit, er habe sich in seiner Zeit bei SRF nichts zuschulden kommen lassen und sich für die damaligen Äusserungen entschuldigt. Der Sachverhalt werde nun analysiert. Nach einer Auszeit ist der Journalist zurück im Newsroom.

Der Schlussbericht wurde ohne Ombudsfrau Esther Girsberger verfasst. Diese war in den Ausstand getreten, da sie für die Vermittlung und Koordination von Auftritten von Patrick Fischer zuständig ist. (pd/spo)


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KOMMENTARE

Bruno Aschwanden
15.05.2026 14:40 Uhr
Mein Gott, was wird da immer noch für ein Theater gemacht. Lasst doch bitte das Geschehene endlich in Ruhe. Herr Fischer hat seinen Fehler eingesehen, hat sich öffentlich und in aller Form entschuldigt, Basta! Mich nähme es nur wunder ob all die Schreihälse noch nie einen Fehler in Ihrem Leben begangen haben?!? Die Schweiz hatte noch nie einen besseren Eishockey Trainer als in der Person von Patrick Fischer und ich meine, dass wenn die Schweiz hätte einmal Eishockey Weltmeister werden können, dann nur zusammen mit Patrick Fischer!!Wie steht es doch schon so schön in der Bibel geschrieben, WER UNTER EUCH OHNE SÜNDE IST, DER WERFE DEN ERSTEN STEIN AUF SIE! (Röm 2,22) 
Nicole Bertsch
13.05.2026 20:06 Uhr
Es wurde publiziert, nachdem die Recherche darüber beendet war. M.E. rechtens. Die Sache war und ist immer noch von öffentlichem Interesse.
Thomas Landolt
13.05.2026 18:49 Uhr
Meiner Ansicht nach, geht der Ombudsmann nicht auf den Kern der Kritik an den Personen Schmitz und SRF Leitung ein. Es geht um das Timing der Publizierung und die Vertraulichkeit die nicht gegeben ist bzw war.
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