Vor fünf Wochen hatten Ermittler in Büro und Privaträumen des Journalisten Lukas Hässig Computer, Telefon, Dokumente und Notizbücher konfisziert (persoenlich.com berichtete). Hässig wird im Zusammenhang mit der Causa Vincenz der Verletzung des Bankgeheimnisses beschuldigt.
«Kein auch nur ansatzweise hinreichender Tatverdacht»
Nun berichtet der Journalist auf seiner Plattform Inside Paradeplatz, dass die Vizepräsidentin des Zürcher Bezirksgerichts am 2. Juli im Sinne der Medienfreiheit entschieden habe. Die Richterin stellte fest, so Hässig, dass «kein auch nur ansatzweise hinreichender Tatverdacht» für die weitreichenden Zwangsmassnahmen vorliege.
Die Ermittlungsaktion basierte auf einem Beschluss des Zürcher Obergerichts, das Beat Stocker recht gegeben hatte. Stocker hatte gefordert, hart gegen den Journalisten vorzugehen. Das Obergericht stützte seine Anordnung für Zwangsmassnahmen auf ein Gutachten der Bank Julius Bär namens «Van Gogh».
Die beauftragten Anwälte schlossen daraus, dass Bankdokumente vermutlich die Basis für journalistische Berichte vor neun Jahren bildeten. Die Staatsanwaltschaft erhielt jedoch nur eine stark geschwärzte Version des Berichts. Für die Zwangsmassnahmenrichterin reichte dies nicht für eine Verwertung des konfiszierten Materials aus.
Sie folgte der Argumentation der Verteidigung, dass ein Journalist «zwecks Recherche über mehrere, voneinander unabhängige Quellen verfügen» könne.
Hässig hat «im Sinne der Gesellschaft gehandelt»
Besonders gewichtig fiel die Interessenabwägung der Richterin aus. Sie betonte, dass die Medienfreiheit durch Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sei. Lukas Hässig habe «erstmals konkret auf ein allfälliges Fehlverhalten seitens zweier Grossbanken» hingewiesen und damit «im Sinne der Gesellschaft gehandelt».
Die Richterin hielt fest, dass es «offenkundig falsch» wäre, eine Strafverfolgung wegen einer «derzeit noch völlig unbelegten» Bankgeheimnisverletzung höher zu werten als die «pflichtbewusste Berufsausübung» und die «berechtigte Information der Öffentlichkeit über mutmasslich weitreichende Gesetzesverstösse in der Finanzwelt».
Alle beschlagnahmten Datenträger und Unterlagen müssen in gesiegelter Form belassen werden. Der Journalist erhält eine Entschädigung von 2200 Franken aus der Gerichtskasse. Das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. (nil)
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07.07.2025 17:38 Uhr
07.07.2025 11:56 Uhr

