10.04.2026

Presserat

Rüge für NZZ wegen Lohn von Amherd-Beraterin

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Verteidigungsdepartements gegen die Neue Zürcher Zeitung gutgeheissen. Ein Artikel über die Entschädigung der Beraterin der damaligen Bundesrätin Viola Amherd sei sachlich verzerrt und irreführend gewesen. Ebenfalls gutgeheissen wurde eine Beschwerde des Hilfswerks Heks gegen die bz Basel.
Presserat: Rüge für NZZ wegen Lohn von Amherd-Beraterin
Im Zentrum der Beschwerde stand ein NZZ-Artikel über die Entschädigung von Brigitte Hauser-Süess (links), der Beraterin von Bundesrätin Viola Amherd. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Die NZZ hatte auf Basis eines Honorarvertrags das Salär von Brigitte Hauser-Süess auf über 400'000 Franken hochgerechnet. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), dem Amherd damals vorstand, bezeichnete diese Berechnung in seiner Beschwerde als irreführend. Sie lasse zentrale Vergütungsbestandteile sowie Abzüge ausser Acht.

Laut dem Schweizer Presserat setzte die Zeitung ein vereinbartes Kostendach fälschlicherweise mit einem effektiven Einkommen gleich, wie es in einer Mitteilung vom Freitag hiess. «Angesichts der grossen Differenz zwischen eigener Hochrechnung und offiziellen Zahlen wären vertiefte Abklärungen nötig gewesen.»

Der Presserat kritisierte neben dieser irreführenden Zahl auch, dass die Zeitung ihre Darstellung nach einer öffentlichen Klarstellung des VBS nicht ausreichend korrigiert habe.

Rüge für bz Basel wegen Heks-Berichterstattung

Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) hat eine Beschwerde gegen einen Artikel der bz Basel eingereicht – und damit Erfolg gehabt. Gestützt auf einen Artikel, den die NZZ am Sonntag 14 Monate zuvor veröffentlicht hatte, warf die bz Basel dem Heks vor, ihren Bundesauftrag für die Rechtsberatung von Asylsuchenden nicht korrekt auszuführen und damit vulnerable Personen im Stich zu lassen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe die Zusammenarbeit deshalb beendet.

Das Heks wehrte sich gegen diese Darstellung: Die Vorwürfe seien schwerwiegend, weshalb die Organisation im Artikel hätte angehört werden müssen. Zudem entspreche die Aussage, das SEM habe das Mandat wegen ungenügender Leistungen beendet, nicht der Wahrheit. Das Mandat sei nicht aufgelöst, sondern regulär neu ausgeschrieben worden.

Der Presserat folgte dieser Argumentation. Die im Artikel erhobenen Vorwürfe seien zum Zeitpunkt der Publikation bereits über ein Jahr alt und damit nicht mehr aktuell gewesen. Ausserdem hätte die «bz Basel» das HEKS angesichts der Schwere der Anschuldigungen zu Wort kommen lassen müssen. Der Presserat hiess die Beschwerde gut. (sda/pd/cbe)


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