Gegen die am 24. September 2025 ausgestrahlte Sendung und einen zugehörigen Online-Artikel waren 136 Beanstandungen eingegangen – hauptsächlich von aktuellen und ehemaligen Schülerinnen und Schülern des kritisierten Bodywork Centers in Zürich. Sie warfen SRF eine einseitige Darstellung vor.
Zwei Verstösse festgestellt
Die Ombudsstelle sieht die Sachgerechtigkeit in zwei zentralen Punkten verletzt: Beim Vorwurf des «Analfisting» hätten zwingend weitere Abklärungen im Umfeld der Kursteilnehmenden erfolgen müssen, so die Ombudsleute. Da sich die Aussagen der Protagonistin und die Stellungnahme des Schulleiters widersprochen hätten und der Redaktion Hinweise auf abweichende Sichtweisen vorlagen, hätten auch andere Kursteilnehmende im O-Ton zu Wort kommen müssen.
Als «unzulässig und nicht sachgerecht» beurteilte die Ombudsstelle zudem den Hinweis auf einen sieben Jahre zurückliegenden Vergewaltigungsfall an einer Tantra-Schule in Tschechien. Diese assoziative Verknüpfung setze die Schweizer Tantra-Szene und insbesondere das Bodywork Center dem «Generalverdacht schwerer Straftaten gegen die sexuelle Integrität» aus.
Kritik mehrheitlich zurückgewiesen
In den meisten anderen kritisierten Punkten wies die Ombudsstelle die Beanstandungen jedoch zurück. Es sei zulässig gewesen, Vorwürfe zu Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen zu thematisieren. Die Schulleitung habe sich zu allen Vorwürfen äussern können. Auch die gewählte Form des anwaltschaftlichen Journalismus sei grundsätzlich erlaubt.
Die beiden festgestellten Verstösse führten jedoch dazu, «dass auch der Gesamteindruck die Meinungsbildung des Publikums beeinträchtige», so das Fazit der Ombudsstelle. (pd/nil)
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30.10.2025 14:21 Uhr


