24.09.2025

SRG/VSM

Weko schaut Vereinbarung erst jetzt an

Im Mai erklärte die SRG, wie sie künftig auf das Geschäft der Verleger Rücksicht nehmen wolle. Das Dokument mit den Details ist bis heute unter Verschluss. Nun kommt Bewegung in die Sache. Aber bis zu einer Publikation kann es noch dauern.
SRG/VSM: Weko schaut Vereinbarung erst jetzt an
Die Spitzen von SRG und VSM präsentierten am 25. Mai 2025 eine gemeinsame Grundsatzvereinbarung. Doch deren Wortlaut ist bis heute nicht bekannt. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Die Überraschung war gross, als am vergangenen 15. Mai die Spitzen von SRG und Verlegerverband VSM am Swiss Media Forum eine gemeinsame Vereinbarung vorlegten. Darin erklärte sich die SRG bereit, zahlreiche Aktivitäten zurückzufahren und in weiteren Bereichen mit den Verlegern zu kooperieren. Worum es dabei genau gehen soll, wissen allerdings nur die involvierten Parteien. Bis heute liegt die Grundsatzvereinbarung nicht öffentlich vor. Zwar wurde persoenlich.com eine Version zugespielt (wir haben darüber berichtet), aber seither dürfte sich der Wortlaut weiter verändert haben. SRG und VSM wollen das Dokument erst zugänglich machen, nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) einen Blick darauf geworfen hat. Doch das kann noch dauern.

Kann gemäss Weko «einige Wochen bis wenige Monate» dauern

Wie persoenlich.com erfahren hat, reichten SRG und VSM das Dokument erst Mitte September beim Sekretariat der Weko ein. Man werde die Beratungsanfrage «baldmöglichst» behandeln, teilt Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko auf Anfrage mit. «In der Regel rechnen wir für die Behandlung von Beratungen einige Wochen bis wenige Monate», so Stüssi weiter. Ob diese Frist eingehalten werden könne, hänge allerdings auch davon ab, ob die Anfrage von SRG und VSM die relevanten Informationen enthalte.

Um das zu gewährleisten, hätten die beiden Parteien ihre Eingabe «entsprechend sorgfältig» abgestimmt, teilt ein SRG-Sprecher mit. Und: «Wegen der Sommerpause konnte dies erst vor Kurzem abgeschlossen werden.» Damit heisst es weiter warten, bis klar ist, was wirklich in der Vereinbarung steht, und ob sie nach der Weko-Beurteilung nicht noch einmal überarbeitet werden muss.


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