Ringier
«Kein Freipass für Persönlichkeitsverletzung»
Der Medienrechtler Martin Steiger ordnet das Urteil des Kantonsgerichts Zug in Sachen Gewinnherausgabe ein.
Martin Steiger, Anwalt und Medienrechtler, ordnet das Urteil des Kantonsgerichts Zug ein. Er hält die Höhe des Gewinns, den Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben soll, für plausibel und sieht keine abschreckende Wirkung auf den Journalismus.
von Nick Lüthi