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Die gesäuberte Klowand

Huh, Lausanne hat gesprochen! Nun hat das Bundesgericht bestätigt, was Internet-Puristen schon immer forderten: Im Netz soll die Freiheit grenzenlos sein. Auslöser des juristischen Geplänkels: Der Kläger hatte vom Schweizer Fernsehen (SF) den Namen einer Person verlangt, die auf der SF-Internet-Seite unter Pseudonym einen Kommentar publizierte, der mit der Sache nur wenig, mit einer privaten Abrechnung aber viel zu tun hatte. Doch das höchste Schweizer Gericht liess den Kläger abblitzen: Willkommen in den verbalen Abgründen der menschlichen Existenz! User-Kommentare, so erkannte bereits Starwerber Jean-Remy von Matt, sind nichts anderes als die «Klowand des Internets». Da mögen die Verleger, wie unlängst der oberste Tamedia-Boss, noch lange über mediale Qualität philosophieren – das wahre Leben findet im Netz statt: hier wird geflucht, gestänkert und verleumdet. Hauptsache, so das Bundesgericht, es gibt einen minimalen Informationsgehalt. Die Szene jubelt. Denn nun können anonyme Schreiberlinge die Meinungsäusserungsfreiheit mit dem Segen des höchsten Schweizer Gerichts ausleben. Könnte man meinen. Doch die Richter in Lausanne sind weitaus pragmatischer, als man im ersten Moment glauben mag. Wenn die Netzbetreiber die Namen der Fehlbaren nicht herausrücken müssen, so das Verdikt, so sollen sie künftig selber für Ehrverletzungen geradestehen. Was zur Folge hat, dass sie schon bald – im eigenen Interesse – verletzende Kommentare gar nicht mehr publizieren werden. Tagesanzeiger.ch, so verkündete deren Chef Peter Wälty eilfertig, beschäftige bereits jetzt drei Personen mit der Vorselektion fragwürdiger Kommentare. Der schüchterne Einwurf sei erlaubt: Was sind das für Zeiten, in denen sich Qualitätsmedien vor ihren Nutzern schützen müssen?
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